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157 Beiträge seit 29.05.2004

Gab`s da nicht ein Urteil?


Wenn ich mich recht erinnere gab es da ein
Urteil (letzter Instanz), nach welchem die
Wahlmschinenhersteller eben Ihre Quellcodes
>NICHT< offenlegen müssen.

Weiterhin dürfte "Zählsoftware" eh zu simpel
sein, um nicht nachträglich nachbessern bzw.
"verstecken" zu können.

Wartet einfach auf den
"Diebold/ESS exemption from punishment Jesus
Act" (oder so), den die Falken sicher schon
in der Schublade haben um Wahlbetrügern Straf-
freiheit zu sichern ;-)

Bush meinte eh, in einer Diktatur wäre alles
doch viel einfacher.


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