Emrymer schrieb am 09.05.2023 12:55:
Ein Beipackzettel mit Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Sorte sowie Wirkstoffgehalt (THC und CBD) in Prozent soll Pflicht sein.
Wer hat dafür geradezustehen, daß die Messung des Wirkstoffgehalts vernünftig erfolgt? 🤔
Klar, juristisch: der Vereinsvorstand... aber praktisch?
Der Vereinsvorstand.
Das Bundesland regelt die Details:
§ 26
Ermächtigungen
(1) Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung das Nähere bestimmen- 19 - Bearbeitungsstand: 28.04.2023 14:26
1. zu den regelmäßigen physischen Kontrollen nach § 23 Absatz 2 Satz 2,
2. zum Verfahren zur Probenahme und Untersuchung von Cannabis, Vermehrungsmaterial und Bedarfsgegenständen,
3. zur Voraussetzung und zum Verfahren für die Zulassung privater Sachverständiger, die zur Untersuchung von Proben befugt sind,
4. zur Zusammenarbeit mit Polizei- und Ordnungsbehörden.
(2)In der Rechtsverordnung kann die Anzahl der Anbauvereinigungen mit einer
Erlaubnis nach § 9 Absatz 1 in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt auf eine je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner begrenzt werden.