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  • Ignoramus-et-Ignorabimus

mehr als 1000 Beiträge seit 07.11.2017

Vereine ...

... also wenn die Cannabisclubs tatsächlich als Vereine organisiert werden sollen, dann sehe ich da schon ein paar interessante Gestaltungsmöglichkeiten was die Satzungen angeht.

Das Schöne an so einem Verein, im Gegensatz zur Kapitalgesellschaft ist ja, dass die Mitgliedschaft in der Satzung ziemlich frei geregelt werden kann, und nicht anzeigepflichtig ist.

Da liegt es ja auf der Hand, dass man in der Satzung Tages, Wochen und Monatsmitgliedschaften vorsieht, deren Mitgliedsbeitrag dem Bezug unterschiedlicher Mengen an Cannabis entspricht. Der Monatsbeitrag entspräche dann eben 50g. Oder eben eine VIP Tagesmitgliedschaft, deren Beitrag und Bezug auch 50g entspricht. Das hat für das Vereinsmitglied den Vorteil, dass es am nächsten Tag beim nächsten Club wieder Tagesmitglied werden kann ;)

Also, bie genauerer Überlegung muss man dann die Grenze von 500 Mitgliedern dann wohl eher als 500 Kunden pro Tag interpretieren. Oder man treibt's auf die Spitze und sieht stundenweise Mitgliedschaften vor. Das BGB stünde dem ja nicht entgegen.

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