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  • sennahoj

mehr als 1000 Beiträge seit 17.04.2007

nöt(igun)g!


Ist das tatsächliche Machtverhältnis zwischen Kindern und
ihren Eltern nicht ein Zustand unentwegter Nötigung, da in ihm
fortlaufen mit den Mitteln des "(besser)Wissenden" und
faktisch Durchsetzungsmächtigeren der kindlichen
Selbstverfügung enge Grenzen gesetzt werden?

In dieser speziellen Beziehung zwischen Menschen greifen die ansonsten
verwendbaren juristischen Begriffe nicht mehr so leicht.

Ein Kind, für das ein Erwachsener Verantwortung trägt kann
einfach nicht den selben rechtlichen Status haben, wie ein anderer
Erwachsener, zumindest dann nicht wenn es zwischen der
Vernachlässigung der Verantwortung und der kindlichen
Selbstbestimmung zu einem Konflikt kommt.

Also wie ist das dann mit der Nötigung des Erziehungsberechtigten
gegenüber dem Zögling, müssen da nicht zwangsläufig
andere Festlegungen gelten?

Ok, vielleicht verstehe ich einfach zu wenig von den juristischen
Begriffsdefinitionen, aber es gibt da ja auch immer eine
öffentliche Diskusion, in der die Aussagen im alltagssprachlichen
Sinne Verwendung finden und wenn ich eine Aussage mache oder mit Fragen
in Grenzbereiche vortaste, dann tue ich das innerhalb dieser.
Ein Recht, das von denen, die es sich geben, die Bürger, und die
diesem unterstellt sind, die Bürger, nicht verstanden wird, weil
sich juristische Begriffe vom Alltagssprachgebrauch abkoppeln ist aber
schon ein Problem.
Denn wer kann sich an ein Gesetz halten, daß er nicht begreift?


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