<PRE>> Also wie ist das dann mit der Nötigung des
Erziehungsberechtigten gegenüber
> dem Zögling, müssen da nicht zwangsläufig andere
Festlegungen gelten?
</PRE>
Natürlich - und tun sie ja auch, und bislang gab es ja auch
für physische Gewalt im Rahmen von "Erziehung"
letztendlich abweichende Kriterien, wobei ebendies jetzt ja durch die
neue Gesetzgebung behoben werden soll. Auch wenn die körperliche
Gewalt jetzt glücklicherweise verboten ist, wird man da sicherlich
nicht gleich die Ausübung jeglichen Drucks abschaffen wollen, so
etwas wird vermutlich zu einem gewissen Grad immer Bestandteil von
Erziehung bleiben müssen. Obwohl es sich hier vielleicht auch
lohnen würde, über Grenzen nachzudenken.
demon driver