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  • HUGO

mehr als 1000 Beiträge seit 17.04.2007

Es geht um vollzogene Körperverletzung, nicht um Klapse!


Die Vorschrift vollzieht doch nur eine UNO-Richtlinie, wie man aus dem
Artikel ersehen kann.

Und es ist kein Verbot, sondern ein Gebot. Weil eben keine Sanktion im
Gesetz vorgesehen ist.

Und da die Schweiz kein UNO-Mitglied ist, und es wohl nicht werden
will, braucht es die Konvention nicht anzuerkennen.

Aber in der Schweiz wird doch wenigstens mal ein Staatsanwalt
tätig, wenn  vollzogene Körperverletzung bei einem Kind durch
ein Elternteil festgestellt wird? 

Oder drücken alle beide Augen zu, wenn das Kind aus dem
Krankenhaus kommt?


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