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  • HUGO

mehr als 1000 Beiträge seit 17.04.2007

Jede Anklage bei Gewalt erfordert einen Strafantrag!


Und genau dies ist das Problem. Die Heuchelei, daß quasi
körperliche Gewalt bis zur Körperverletzung als
"Gewohnheitsrecht"(auch eine juristische Qualifizierung) bei
der Kindererziehung hingenommen wird, führt zu diesem Widerspruch.

Jede Körperverletzung kann auch ohne dieses Gebot im BGB angeklagt
werden. Aber dazu ist notwendig

1. Eine Indikation des Kindes

2. Eine Anzeige bei der Exekutive

3. Eine Anklage eines Staatsanwalts in Form eines Antrags beim
Strafgericht

Und hier ist Nummer 3. die größte Hürde. Weil, und das
ist das Beschämende in unserer Gesellschaft, Gewalt gegen Kinder
immer noch hingenommen wird.

Einzige Ausnahme ist die sexuelle Gewalt, weil hier ein Tabu gebrochen
wird. Es wäre einmal historisch und soziologisch sehr genau zu
untersuchen, welche Motivation hinter diesem Verbot steht, aber bei
gewöhnlicher Körperverletzung nicht.


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