In Sachen Jura bin ich ein Laie, deshalb kann ich keinerlei Bedarf fuer
dieses neue Gesetz erkennen. Vielleicht kann mich da ja jemand mit mehr
juristischem Sachverstan aufklaeren.
Durch das Strafgesetzbuch wird doch alles ziemlich klar geregelt:
§ 83 Körperverletzung
<PRE> (1) Wer einen anderen am Körper verletzt oder an der
Gesundheit schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. </PRE>
<PRE> (2) Ebenso ist zu bestrafen, wer einen anderen am Körper
mißhandelt und dadurch fahrlässig verletzt oder an der
Gesundheit schädigt.</PRE>
<PRE> § 92 Quälen oder Vernachlässigen unmündiger,
jüngerer oder wehrloser Personen </PRE>
<PRE> (1) Wer einem anderen, der seiner Fürsorge oder Obhut
untersteht und der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat
oder wegen Gebrechlichkeit, Krankheit oder Schwachsinns wehrlos ist,
körperliche oder seelische Qualen zufügt, ist mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. </PRE>
<PRE> (2) Ebenso ist zu bestrafen, wer seine Verpflichtung zur
Fürsorge oder Obhut einem solchen Menschen gegenüber
gröblich vernachlässigt und dadurch, wenn auch nur
fahrlässig, dessen Gesundheit oder dessen körperliche oder
geistige Entwicklung beträchtlich schädigt. </PRE>
<PRE> (3) Hat die Tat eine Körperverletzung mit schweren
Dauerfolgen (§ 85) zur Folge, so ist der Täter mit
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, hat sie den
Tod des Geschädigten zur Folge, mit Freiheitsstrafe von einem bis
zu zehn Jahren zu bestrafen. </PRE>
Ueber irgendwelche Ausnahmen bzgl. Eltern und Kindern etc. konnte ich
auch an anderen Stellen des StGB nichts finden. Im Grundgesetz steht ja
sogar (Artikel 3, Absatz 1):
"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."
Ausnahmen, die etwa das Schlagen gewisser Personen straffrei stellen
wuerden, waeren also sogar verfassungswidrig; oder etwa nicht?
Ganz offensichtlich ist also Eltern verboten, ihre Kinder zu schlagen,
genauso wie es eben jedem verboten ist, andere ohne deren Einwilligung
zu schlagen. Was also soll dieses neue Gesetz? Sollten nicht
stattdessen die Staatsanwaelte ihren Job machen und fuer die
Durchsetzung des StGB sorgen? Wo steht denn, dass die Familie ein
rechtsfreier Raum sein soll bzw. darf?
Ist es denn im Sinne der Rechtsstaatlichkeit, wenn fuer manche
Menschengruppen allgemein gueltige Gesetze nicht angewandt und
stattdessen fuer sie spezielle (und allein schon dadurch
diskriminierende) Gesetze erlassen werden?
Begreifen werde ich die Juristen wohl nie (muss ich zum Glueck auch
nicht), aber wenigstens in dieser Sache wuerde ich mich ueber etwas
Nachhilfe sehr freuen.