Einheizgreis schrieb am 10.09.2024 13:25:
Die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen ist geeignet für Lohndumping, dort wo keine Ausbildung benötigt wird, wie beim Zeitungsaustragen.
Jein. Das ist aber nochmal eine ganz andere Geschichte.
Lohndumping geht ja nur wenn man es als regulären Job ansieht.
Das war es jahrzehntelang aber nicht, sondern eine Möglichkeit für Schüler, sich zwei Stunden pro Woche ein Taschengeld dazuzuverdienen.
Das kam dann erst mit HartzIV, bei dem einige Spezialisten auf die Idee kamen, dass das jetzt plötzlich als Vollzeitjob vermittelt werden sollte und ernsthaft erwartet wurde, dass das Arbeitslose "hauptberuflich" machen sollten.