So richtig verboten ist Kinderarbeit auch in Deutschland nicht:
https://www.medienrechtsanwaelte.de/newsreader-38/verrichten-kinder-influencer-kinderarbeit.html
6 JArbSchG regelt, dass Kinder unter bestimmten Voraussetzungen vor der Kamera arbeiten dürfen.
Kinder zwischen drei und sechs Jahren dürfen bis zu zwei Stunden täglich von 8 bis 17 Uhr vor der Kamera mitwirken.
Kinder über sechs Jahre bis zu drei Stunden täglich in der Zeit von 8 bis 22 Uhr, wenn die zuständige Aufsichtsbehörde dies zuvor bewilligt hat.