.. indem es den "Überhang" aus Kindergeld und Unterhalt, der den "Bedarf" des Kindes übersteigt, vom "Bedarf" anderer Mitglieder der "Bedarfsgemeinschaft" abzieht. Aktuell sind das pro Kind bis zu 220€ im Monat. D.h. minderjährige Kinder werden durch das Jobcenter erst in die Armut gebracht.
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