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Avatar von oldman123
  • oldman123

mehr als 1000 Beiträge seit 25.11.2003

Re: Kleiner Hinweis: Unterhaltsvorschuss

Normativ schrieb am 21.02.2023 18:43:

Schon klar. Muss weg.

Muss weg? Was muss weg? Der Unterhaltsvorschuss?

Wenn der Unterhaltsverpflichtete nicht zahlt, sollen die Unterhaltsempfänger verzichten? Oder selbst das Geld einklagen und dann bis zum Sankt Nimmerleinstag warten das sie was bekommen?
Ich denke das Amt hat da höhere Chancen überhaupt Geld zu bekommen.
Die Chancen sind nicht sehr hoch, weil sich Schuldner oft trickreich aus der Verantwortung ziehen, aber besser als gar nicht.

"Rückholquoten der Jugendämter
Die Rückholquote liegt dabei in den vergangenen Jahren im Durchschnitt bei 19 Prozent. Die höchsten Rückholquoten erreichen die Kommunen in den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg, die dort im Schnitt bei 25-30 Prozent liegen. Den geringste Aussicht auf Erfolg beim Regress bildet Bremen, hier werden gerade mal durchschnittlich 10 Prozent der erbrachten Leistungen vom Unterhaltsschuldner zurückgeholt, gefolgt von Berlin.

Unterhaltsschuldner können sich also nicht darauf ausruhen, dass quasi ihre Pflichten anderweitig erbracht werden. Die Vorschusskasse wird alles in ihrer Macht stehende tun, um sich die verauslagten Beträge zurückzuholen."

Man sollte also nicht den Unterhaltsempfängern die Hilfe versagen, sondern das asoziale Verhalten der Schuldner anprangern - oder das asoziale Verhalten bestrafen

"Strafgesetzbuch (StGB) § 170 Verletzung der Unterhaltspflicht
(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__170.html

Immerhin werden die Unterhaltszahlungen in einem Gerichtsurteil festgelegt.

Man könnte sogar so ein Verhalten mit dem § 263 Betrug StGB verschiedene Absätze in Bezug bringen. Z. B. Absatz 1, 2 und 3

Warum ich darauf so rumreite? Genau weil die Gesellschaft dafür die sozialen Kosten trägt, die nicht wie Sozialhilfe oder Hartz 4 notwendig wären.

Oder bist du selbst Unterhaltsschuldner? Sonst verstehe ich dein "Muss weg." nicht.
Ich gehe mal davon aus, das dem nicht so ist.

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