Bei der Frage Mittäter oder Beihilfe geht es um die innere Einstellung des
Angeklagten. Drauf muss über verschiedene äußere Indikatoren geschlossen
werden. Je nachdem wie das Gericht einzelne Punkte wertet kann man zu verschiedenen
Ergebnissen kommen. Also ein Klassiker von 3 Juristen 10 Meinungen :-)