Bei diesem Prozess handelte es sich um einen Schauprozess der vor allem der Reinwaschung des Verfassungsschutzes und der Behörden dienen sollte. In der ganzen NSU Geschichte gibt es soviele Ungereimtheiten die sich ohne Mitarbeit der Behörden kaum aufklären lassen. Ein Schauprozess und ein politisches Urteil machen aber die Opfer nicht wieder lebendig.
Der BGH hat jetzt eine harte Nuß zu knacken, hält er sich an geltendes Recht und düpiert damit das Münchner OLG als politische Büttel oder verfallen wir wieder in eine juristisch ganz finstere Zeit.