CharlosMolinero schrieb am 31.08.2020 11:13:
da passt das Z.-Urteil des Senats ohne jeden Nachweis eine aktiven Tatbeteiligung der Uwes per, eigentlich gefordertem, Strengbeweis pefrekt dazu.
Außer der Einrede der Z., die zufällig im Wortlaut den Märchen der StA ähnelt, gabe es im ganzen Verfahren nicht einen Beleg das die Uwes für auch nur eine Schussabgabe die Täter waren.
Deren Beteiligung per Rad die USBV Keupstrasse transportiert zu haben, konnte sogar gutachtlich ausgeschlossen werden.
Der erinnert mich von seiner Art her an einen anderen deutschen Richter. Komme gerade nicht auf dessen Namen.