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Avatar von Bratapfelkuchen
  • Bratapfelkuchen

mehr als 1000 Beiträge seit 22.01.2007

Re: Mittäterschaft != Beihilfe

Eine Beihilfe setzt eine rechtswidrige Haupttat voraus. Diese wurde in keinem Falle bewiesen.
Und bei der Mittäterschaft wurde das auch "vergessen", daß der Täter eine Tat begehen muss...

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