Eine Beihilfe setzt eine rechtswidrige Haupttat voraus. Diese wurde in keinem Falle bewiesen.
Und bei der Mittäterschaft wurde das auch "vergessen", daß der Täter eine Tat begehen muss...
Eine Beihilfe setzt eine rechtswidrige Haupttat voraus. Diese wurde in keinem Falle bewiesen.
Und bei der Mittäterschaft wurde das auch "vergessen", daß der Täter eine Tat begehen muss...