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  • Jutedack99

193 Beiträge seit 16.01.2020

Re: Urteile von Götzl sind eben schwer nachvollziehbar

Politische Urteile in Deutschland:

Berlin:
Ein Fahrer eines illegalen Autorennens bei weilchem ein Mensch zu Tode kam wurde wegen Mordes verurteilt.
Begründung: Beim Fahren mit hoher Geschwindigkeit und beim Überfahren roter Ampeln habe er es billigend in Kauf das auch Menschen getötet werden könnten.
Mordmerkmale: Heimtücke, niedere Beweggründe)

"U-Bahn Schubser" zu versuchter Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt.
Begründung: Zwar sei es gefährlich jemanden in einem U-Bahnhof ins Gleisbett zu schubsen aber man könnte nicht damit rechnen, dass ein Zug an einem U-Bahnhof einfährt.
Keine Mordmerkmale gegeben

Fall Johnny K aus Berlin. Täter zu Haftstrafen wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Keine Mordmerkmale obwohl man einem am Boden liegenden mehrfach gegen den Kopf trat. Bei den Tätern handelte es sich um polizeibekannte Intensivstraftäter. Keine Mordmerkmale oder Tötungsabsicht gegeben.

S-Bahnschubser von Nürnberg:
Auch hier Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
Auch hier die Begründung, an einem S-Bahnhof könnte man nicht mit einfahrenden Zügen rechnen bzw die Bahn müsse warnen.

Möchtest du in Deutschland einen Mord am hellichten Tag begehen und mit einer geringen Strafe davon kommen? Einfach jemanden vor eine Bahn schubsen, da man nicht damit rechnen braucht, dass eine Bahn kommt, obwohl diese bereits in den Bahnhof einfährt.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (31.08.2020 11:44).

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