Ja, eben. Ein Geständnis ist kein Beweis. Und wenn es begründete Annahmen für die Unrichtigkeit eines Geständnisses gibt, hat ein Richter die Pflicht, dem nachzugehen.
Wenn noch irgendwas mit rechten Dingen zugehen würde.
Ja, eben. Ein Geständnis ist kein Beweis. Und wenn es begründete Annahmen für die Unrichtigkeit eines Geständnisses gibt, hat ein Richter die Pflicht, dem nachzugehen.
Wenn noch irgendwas mit rechten Dingen zugehen würde.