Bin derb krank schrieb am 31.08.2020 17:46:
Ja, eben. Ein Geständnis ist kein Beweis. Und wenn es begründete Annahmen für die Unrichtigkeit eines Geständnisses gibt, hat ein Richter die Pflicht, dem nachzugehen.
Wenn noch irgendwas mit rechten Dingen zugehen würde.
Hier geht viel zu viel mit rechten Dingen zu, mittlerweile.
Vermutlich würden viele Forenten hier auch die NSU 2.0 anzweifeln.
Wer weiß schon?
Das das ein politisches Urteil war, um die Aufklärung zu vermeiden, woraus dieses NSU Netzwerk bestand, wer geholfen, unterstützt, Unterschlupf geboten, CDs gebrannt, niedliche Panther gemalt hat, Ziele ausgwählt, Schmiere gestanden, seinen Vorgesetzten berichtet hat, Akten geschreddert oder 100+ Jahre verschloß und Waffen, Geld usw. besorgt hat, liegt für mich auf der Hand.
Einiges was da im Argen liegt könnte die Bevölkerung schließlich beunruhigen.