CharlosMolinero schrieb am 31.08.2020 11:19:
Ja, den Kernpunkt hat man medial und politisch, warum nur, schön übergangen. Und übergeht dieses Problem immer noch...
Es ist nicht in einem Fall eine Schussabgabe, gar die TO-Präsenz, eines Uwes nachgewiesen...und den Suizid halte ich schon aufgrund der dürftigen einsehbaren Aktenlage für absurd.
Nein, selbst anhand der bekannten Akten lässt sich der "Selbstmord" wiederlegen: Aber sowas machen nicht deutschen Staatsanwälte oder Polizisten, sondern ein Schriftsteller (Wolfgang Schorlau) muss sie vorführen, indem er das für sie erledigt: Im Roman "Die schützende Hand" samt dem dokumentarischen Anhang. (Ich verstehe bis heute nicht, warum Schorlau in der ZDF-Verfilmung, an der er ja mitgewirkt hat, zulassen konnte, dass die im Roman vorbildlich durchexerzierte Beweisführung im Film so abgeschwächt wurde, dass man sie als "Erfindung" oder künstlerische Freiheit missdeuten kann!)