Zumindest für das Gerechtigkeitsempfinden Normalsterblicher. Unvergessen hier noch die gerichtlich festgestellte Notwehrhandlung, die mit 3 Jahren und 9 Monaten für den Angegriffenen Sven G. geahndet wurde, weil eine Unterzahl von 1 zu 5 und ein bereits am Boden liegender niedergeschlagener Freund bei Streit suchenden Albanern nach Götzls Ansicht kein ausreichender Grund für gesteigerte Furcht sind.
In einem Land mit anständiger Rechtspflege bekäme man für die gleiche Abwehrhandlung einen ordentlichen Händedruck und Schulterklopfen vom Richter.
https://www.heise.de/tp/features/Muenchner-Urteile-gegen-Zivilcourage-3382688.html
Kassiert das BGH Götzls aktuellen Spruch, wäre das jedenfalls nicht das erste Mal... Insofern ohnehin unverständlich, dass man den NSU Prozess ausgerechnet diesem Mann überlassen hat.
Aber der ganze NSU Komplex gereichte ja ohnehin jeder Bananenrepublik zur Ehre, so dass derartig fundierte Kritik am Urteil das Bild letztlich nur abrundet.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (31.08.2020 10:44).