anteilig für jedes "verlorenden´" Schäfchen sollten Kirchen auch Vermögen verlieren!
Wenn in einem Bistum die Mitgliedsquote von 50% auf 30% sinkt, dann Kirchenvermögem, Grundstücke, Teile des Domkapitles, staatliche Gehälter für Bischöfe usw. um 40% einziehen. Zum Staat ( bei Agnostikern ) oder der Körperschaft des öffentlichen Rechtes die diese Personen als neue Mitglieder aufnehmen.
Vereinfacht, wenn 100 Familien auf Kirchengrund in Erbbaurecht wohnen Aheisten werden, dann den Erbbauzins künftig an den Bürgermeister!
Wenn die 100 Babtisten werden, dann an deren Ortsgemeinde!