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  • knarr

mehr als 1000 Beiträge seit 14.05.2007

Komische oder genau richtige Einschätzung einer Argumentation?

Im Eilverfahren vor Gericht wird Compact nach Einschätzung des juristischen Fachmagazins Legal Tribune Online damit argumentieren, dass durch das Verbot der laufende Betrieb beendet wurde und seitdem die Zeit gegen das Medium läuft: Kontakte können nicht gepflegt werden, Abonnenten und Leser könnten sich abwenden, Mitarbeitende zwischenzeitlich andere Jobs suchen.

Das Argument klingt ja schlüssig, aber das ist in dem anderen Fall, nämlich dem der Tageszeitung junge Welt, laut Bundesregierung und Inlandsgeheimdienst die erklärte Absicht: also zu diesem Zweck. Aus der im Artikel verlinkten PM der jW zwei Tage vor der Gerichtsentscheidung, dass nichts Juristisches gegen die Nennung der Tageszeitung im Verfassungsschutzbericht spräche:

Der Verfassungsschutz unterstellt der jungen Welt aufgrund ihrer marxistischen Orientierung, kein journalistisches Produkt sondern ein „extremistischer Personenzusammenschluss“ mit umstürzlerischen Zielen zu sein. Aus dem Agieren des Inlandsgeheimdienstes entstehen der jungen Welt, die den Marktgesetzen unterworfen ist, erhebliche Nachteile nicht nur bei der redaktionellen Arbeit sondern auch bei Werbung und Verbreitung der Zeitung. Dies ist erklärte Absicht. Es gehe darum, Relevanz und „Wirkmächtigkeit“ der jungen Welt einzuschränken und ihr den „Nährboden zu entziehen“, gab die gab die Bundesregierung im Mai 2021 auf eine parlamentarische Anfrage der Fraktion Die Linke zu. Daraufhin erhob der Verlag im September 2021 die nun endlich zur Verhandlung stehende Klage.

Wenn dieser Zweck eines Regimes würdigen und von unserer zweifelhaften Regierung im einen Fall schon angesagt wurde, dann wird sich ein deutsches Gericht mutmaßlich nicht von dieser vom LTO eingeschätzten Argumentation davon abhalten, die angewandten Mittel zu heiligen?

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