und in der Praxis durch ein untergeordnetes Gesetz wieder ausgehebelt. Das darf nicht sein.
Da müsste mal jemand das Verfassungsgericht prüfen lassen, ob das Vereinsgesetz so überhaupt rechtens ist.
und in der Praxis durch ein untergeordnetes Gesetz wieder ausgehebelt. Das darf nicht sein.
Da müsste mal jemand das Verfassungsgericht prüfen lassen, ob das Vereinsgesetz so überhaupt rechtens ist.