Ansicht umschalten
Avatar von KarierterHut
  • KarierterHut

mehr als 1000 Beiträge seit 15.07.2009

Pressefreiheit wird durch das Grundgesetz garantiert

und in der Praxis durch ein untergeordnetes Gesetz wieder ausgehebelt. Das darf nicht sein.
Da müsste mal jemand das Verfassungsgericht prüfen lassen, ob das Vereinsgesetz so überhaupt rechtens ist.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten