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Avatar von Lochkarte
  • Lochkarte

mehr als 1000 Beiträge seit 24.06.2000

Eine zum Nachteil des Urheber abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Tja, und aus einem "darf" ein "muss" machen, das ist wohl eindeutig zum Nachteil des Urhebers.

So sehr ich für eine freie Veröffentlichung von Forschungsergebnissen bin: Dieser Artikel des Urheberrechts war vom Gesetzgeber nie zum Zeck gedacht, Wissenschaftler zum Veröffentlichen zu zwingen, und darf daher auch nicht für diesen Zweck missbraucht werden. Schließlich sind wir ein Rechtsstaat.

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