Aber das Grundgesetz erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Enteignung, etwa, wenn eine Straße gebaut werden soll. Dann wird man entschädigt.
Hier findet allerdings eine Entschädigung zum Marktwert oder durch gleichwertiges statt. Wenn z.B. der Braukohlebagger kommt, dann bekommen die Leutchen für ihre alte Kaschemme ein viel höherwertiges Haus in einer neuwertigen und gut angebundenen Siedlung zur Verfügung gestellt. (Daher hat das Gros der Leute nur wenig Probleme mit dem Umzug.) Das dürfte in Berlin teuer werden.
Nebenbei ist eine weitere Voraussetzung für die Enteigung das Wohl der Allgemeinheit. Das ist bei einer Straße vielleicht gegeben, aber die Allgemeinheit profitiert nicht von dieser Enteigung, sondern nur die Leutchen, die dort eine Wohnung haben. Der Allgemeinheit entstehen dadurch nur Kosten.
Das war damals im Parlamentarischen Rat ein Kompromiss: das Eigentum wird gewährleistet, aber dafür erhält der Gesetzgeber eine Befugnis, Schlüsselindustrien zu vergesellschaften, das steht in § 15 des Grundgesetzes. Die Regierung Adenauer hatte das natürlich nicht im Auge, und der Artikel wurde nie angewandt.
Hierzu die gültige Definition von Industrie:
"Die Industrie befasst sich als Teil der Wirtschaft mit der gewerblichen Gewinnung, Bearbeitung und Weiterverarbeitung von Rohstoffen oder Zwischenprodukten zu Sachgütern."
Wohnen hat, auch mit ganz, ganz viel Liebe, nichts damit zu tun. Das war auch vom Gesetzgeber nie so gedacht gewesen.
Der Hintergrund war, dass die CDU-Vorgängerregierung den sog. "Bankenskandal" verursacht hatte, und die Stadt war hoch verschuldet.
Dafür das das Land so "hoch verschuldet" war, hat man in den ganzen Jahren noch kräftig Milliarden versenkt. Der Party-Löwe Wowie hatte beim BER nie feuchte Hände.
Der eigentliche Grund lag daran, dass für diese Immobilien nie marktgerechte Mieten verlangt wurde, man in Berlin keinen Bock darauf hatte die Landesknete dort zu versenken und sich dadurch ein ordentlicher Sanierungsstau gebildet hatte.
Daran wollten sich die Linken einfach nicht die Hände schmutzig machen und verhöckerten den Kram lieber an die Privatwirtschaft, welche die Drecksarbeit übernehmen sollte.
Ausgangspunkt ist der Verkehrswert, und die Entschädigung müsste verfassungsrechtlich etwa bei 80 Prozent des Verkehrswerts liegen.
Verfassungsrechtlich angemessen wären 100%.
Ich kann es mir nicht ernsthaft vorstellen, dass die Konzerne diese Schiedsstellen anrufen werden. Zum einen bezieht sich alles nur auf das Land Berlin. Und es werden ja nicht Investitionen storniert, wie das etwa der Fall ist, wenn sich die Politik in einem Land grundlegend ändert, wie nach einer Revolution.
Der Berliner Blödsinn, wie der Mietendeckel, hatte sogar schon dazu geführt, dass selbst Genossenschaften, die garnicht gewinnorientiert arbeiten, ihre Pläne auf Eis gelegt haben. Auch wenn das jenseits der Vollstellungswelt dieses Aktivisten ist:
Die Konzerne haben selbstverständlich immer auch Rechtsunsicherheiten einschließlich der Verluste durch die langen juristischen Verfahren im Auge. Da braucht man nicht viel Fantasie für, um sich vorzustellen, das die Gelder im Zweifelsfall irgendwo anders hinfließen.
Aber: Wir werden Deutsche Wohnen & Co. ja entschädigen. Daher sehe ich keine Chance für diese Konzerne, ICSID anzurufen. Dieser Fall ist vielleicht nicht groß genug, denn der Streitwert besteht nur aus der Differenz zum Verkehrswert, also um die 20 Prozent. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die so töricht sein werden. Sie würden sich damit in Berlin keine Freunde machen und sie wollen ja weiter hier tätig sein.
Neben den 20 % sollte man natürlich auch noch die ganzen juristischen Spielereien, wie Provisionen, die sich am Streitwert orientieren.
Und da kommt unser Aktivist ins Spiel, der gerne auf Kosten der Bürger und Steuerzahler auch seinen Schnitt machen möchte. Wenn er das Land Berlin vertritt, gibt es ordentlich Geld zu verdienen, auch wenn er den Rechtsstreit verliert.
Tja, so macht man heute Geld.