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  • blu_frisbee

mehr als 1000 Beiträge seit 12.09.2002

Enteignung versus Vergesellschaftung

Reiner Geulen: Anfangs haben viele gesagt: das ist ja wie im Sozialismus und hier soll enteignet werden. Aber das Grundgesetz erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Enteignung, etwa, wenn eine Straße gebaut werden soll. Dann wird man entschädigt.

Das war damals im Parlamentarischen Rat ein Kompromiss: das Eigentum wird gewährleistet, aber dafür erhält der Gesetzgeber eine Befugnis, Schlüsselindustrien zu vergesellschaften, das steht in § 15 des Grundgesetzes. Die Regierung Adenauer hatte das natürlich nicht im Auge, und der Artikel wurde nie angewandt.

Enteignung nach §14 hat jeder Staat.

Aber §15 hat nur Deutschland.
Hintergrund war, daß 1948 ein Generalstreik stattfand und §15 war ein Angebot an die Kommunisten mitzumachen bei der jungen Republik (Grundgesetz verabschiedet 1949)
https://das-blaettchen.de/2019/04/enteignung-versus-vergesellschaftung-48147.html.

1952 dann der erste Staatsmord
https://de.wikipedia.org/wiki/Philipp_M%C3%BCller_(Kommunist)

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.10.2021 14:19).

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