Und klar klagen die jetzigen Eigentümer, wenn sie nur 80% statt 100 % angeboten bekommen. Da müssen sie auch gar nicht ins Ausland gehen. Das Gesetz, § 95 BauGB, ist eindeutig formuliert:
"Die Entschädigung für den durch die Enteignung eintretenden Rechtsverlust bemisst sich nach dem Verkehrswert"
Da kann man sich gerne was anderes wünschen, dadurch wird das aber noch nicht real.