Ansicht umschalten
Avatar von Naturzucker
  • Naturzucker

mehr als 1000 Beiträge seit 06.03.2012

der magische Anstieg der Beitragsbemessungsgrenzen

Damit spielte Vogler auf die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung an. Aktuell liegt sie bei einem Jahreseinkommen von 58.050 Euro, was einem Monatsverdienst von 4.837,50 Euro entspricht.

Was Vogler nicht sagt ist, dass die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Sozialversicherung mit der Präzision eines schweizer Uhrwerks angehoben werden.

Die Eckwerte im Einkommensteuertarif, die genau dem gleichen Wechselspiel zwischen Inflation und nur auf dem Papier steigenden Löhnen unterliegen, aber nicht.

In der Folge leisten die sog. "Gutverdiener" bereits Jahr für Jahr einen Extra-Beitrag in Form der kalten Progression für den Staat. Ohne den Hauch einer Chance, durch Abschreibungen oder steuerliche Gestaltung aus der Nummer heraus zu kommen.

Einkommensmillionäre juckt die kalte Progression dagegen nicht. Die kalte Progession endet wegen des Progressionsendes in einem fixen Fehlbetrag beim Netto (kann man mit ein wenig Kenntnissen in Mathe oder einer Tabellenkalkulation einfach nachvollziehen). Der Einkommensmillionär merkt einen Fehlbetrag von wenigen tausend Euro beim Netto kaum. Der Facharbeiter dagegen schon.

Randnotiz: es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass die kalte Progression vor allem "Reiche" trifft. In Wahrheit entfaltet die kalte Progression ihre maximale Wirkung dort, wo das zu versteuernde Einkommen im Bereich des Endes der Progressionszone liegt.

Solche Vorschläge wie die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenzen sind daher nur geeignet, auch noch die letzten Fachkräfte aus dem Land zu treiben. Bei der Einwanderung machen Fachkräfte um Deutschland wegen der hohen Abgaben und niedrigen Löhne eh schon einen Bogen.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten