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  • Gast (16461)

mehr als 1000 Beiträge seit 21.05.2015

Einfache Umsetzung - nur der Preis ist unklar.

Im Grunde ist die Umsetzung ja einfach.

Es wird die Anstalt öffentlichen Rechts gegründet,
man klärt den Preis,
die Anstalt nimmt die erforderlichen Mittel am Kapitalmarkt auf
die Tilgung über 50 Jahre sowie die Instandhaltung und die Kosten für den Betrieb der Anstalt und die Verwaltung werden auf die Miete umgelegt.

Der einzige kritische Punkt ist eben der Preis.
Die ganze Fantasie der Initiative gründet auf einem Preis deutlich unter Verkehrswert.
Bei 7-11 Mrd€ geht die Initiative von einem Mietpreis von etwa 4€/m² aus.
Kommen wir auf deutlich höhere Werte wie z.B. die 29-30 Mrd€, die der Senat schätzt, ist das Verfahren weiterhin möglich, aber es werden dann Mieten von 10€ und mehr aufgerufen müssen. In diesem Fall ist die Frage, ob die Enteignung noch im Sinne der Initiative ist.

Es wird hinreichend Gutachten für jeden Preis geben. Und damit sind wir an einem Punkt, der vermutlich gerichtlich zu klären sein wird. Damit wird das Ganze zu einem zähen Kaugummi.

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