Dort sind Art, Umfang, Flur, Flurstücke, Lage, Größe, die vollständigen Angaben zum Eigentümer, bei Gesellschaften alle Geselllschafter und den natürlich wirtschaftlich Berechtigten mit vollständiger Anschrift und vollständigen Namen mit Lichtbild nach dem Melderegister incl. aller Finanzierungsgestaltungen, die Höhe, die Art aller Grundschulden incl. Nennbeträge, Ratenzahlungen,Abschreibungen und Mieteinnahmen aufzuführen und für jedermann der zeitlich erwirtschaftete Profitertrag auszuweisen. Gleiches gilt für gesonderte Herrschaftsverträge .
Jedermann soll wissen können, wer sich am Volk wann wie und in welcher Form bereichert hat.
Dieses Register kann bei Bedarf für alle weiteren Fallgestaltungen nichtimmobilier Vermögensgegenstände erweitert werden.
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