Jedenfalls warf der CDU-Politiker der Gewerkschaft ver.di an diesem Mittwoch in München vor, sie brauche nur deshalb staatliche Regelungen zu Mindestlöhnen und Personaluntergrenzen im Pflegebereich, weil sie in Tarifkämpfen nicht durchsetzungsfähig genug sei.
Und damit hat der gute Jens sogar Recht!
Dann zählte der gelernte Bankkaufmann und Politologe
Das ist wohl bei der Bankkaufmannslehre hängen geblieben:
Nur einmal zur Erinnerung:
Demokratie mit sozialer Marktwirtschaft:
Die Angestellten organisieren sich in Betriebsräten und Gewerkschaften.
Die Macht und das Recht der Gewerkschaften eine Berufsgruppe vertreten zu können, ergibt sich aus der Zahl der Mitglieder und der Kommunikation mit diesen.
Die Betriebsräte verhandeln mit der Firmenleitung vor Ort, die Rahmenbedingungen ihrer Arbeit und stehen auch als vermittelnde Instanz bei Problemen mit Mitarbeitern zur Verfügung.
Die Gewerkschaften kümmern sich um die Tarife und Rahmenbedingungen auf einer groben Ebene. Hierbei gibt es schon Unterschiede zwischen den Bundesländern.
Klassenkrampf und Sozialismus
Da entscheidet dann irgendso ein Günter Mittag im fernen Berlin, wieviel Geld die Werktätigen jeweils bekommen, wie die Sollvorgaben nach dem 5-Jahresplan sind und wann die Werktätigen Feierabend machen dürfen.
Da muss der Mindestlohn und die Sollvorgaben für Wernigerode genauso passen, wie für Sylt oder München.
Das durfte man in der DDR ja schonmal ausprobieren und es fand nicht so toll.
Das große Problem unserer Republik ist, dass die Gewerkschaften des DGB völlig verfilzt sind und einfach fertig haben. Genauso, wie die Gewerkschaftspartei SPD.
Die sollen einfach Mal wieder Klinken putzen gehen, dann bekommen die auch Mitglieder und auch eine Ahnung, was denen wirklich auf den Nägeln brennt.