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  • GBöttcher

mehr als 1000 Beiträge seit 03.01.2017

Für die Mitarbeiter

Zitat aus dem Artikel " In Stuttgart berichtete die Gewerkschafterin Sabine Witte über den Alltag der Beschäftigten in der Psychiatrie, wo offenbar auch die dünne Personaldecke zu Gewalt und Zwangsmaßnahmen führt. Wo keine Zeit für Gespräche, Kriseninterventionen und Deeskalation sei, werde zu Fixierungen und Zwangsmedikation gegriffen, räumte sie ein."

Wenn das tatsächlich so gehandhabt werden sollte (rechtssichere Formulierung), ist das ein Verbrechen welches in Deutschland mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft wird. Außerdem werden solche Fälle auch im regelmäßigen Bericht über den Stand der Menschenrechte eines Landes erwähnt.

"§ 225
Mißhandlung von Schutzbefohlenen

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die
1. seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,
2. seinem Hausstand angehört,
3. von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder
4. ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist,
quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr
1. des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder
2. einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung
bringt.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen."
https://dejure.org/gesetze/StGB/225.html

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