Zumindest für die nicht reuige Hinrichs hätte es keine Bewährung geben dürfen, und auch keine so lächerlich kurze Haftstrafe. Im Wiederholungsfalle wäre sogar eine nachträgliche Sicherungsverwahrung unbestimmter Länge angemessen gewesen.
Zumindest für die nicht reuige Hinrichs hätte es keine Bewährung geben dürfen, und auch keine so lächerlich kurze Haftstrafe. Im Wiederholungsfalle wäre sogar eine nachträgliche Sicherungsverwahrung unbestimmter Länge angemessen gewesen.