Leider nein...
Alles unter 90 Tagessätzen erscheint genauso wenig im Führungszeugnis wie Haft- bzw- Bewährungsstrafen unter 3 Monate und Jugendstrafen unter 2 Jahre...
Bei "Ersttätern" werden häufig Strafen gewählt, die gerade nicht im Führungszeugnis stehen (weswegen ich dem Gerichten hier nichts unterstellen möchte)...
Was bei den üblichen "Hat Scheiße gebaut"-Delikten junger Erwachsener (Betrunken Rad fahren, nachts um 2 grölend durch die Stadt ziehen, Sex in der Fußgängerzone,...) mMn sogar Sinn macht, wenn man auf Reha/Resozialisierung abzielt.
Wenn die also nicht mehr Scheiße baut und noch ein paar mal verurteilt wird, steht ihrer Karriere im ÖD nichts im Weg.