Nun, eine kriminelle Vereinigung definiert sich über die Gruppenbildung zur Begehung von Straftaten. Das dürfte hier wohl der Fall sein. Und ja, auch deren Gelder sind beschlagnahmbar. Die 890.000 Euronen dürften dann schnell wegschmelzen.
Der Punkt ist auch, wieso eine Nicht-rechtskonforme Vereinigung Spenden in dieser Höhe überhaupt entgegennehmen darf. Da stellt sich auch noch die Frage der Versteuerung, wenn das Privatpersonen entgegennehmen. Personalausgaben dürften die auch nicht geltend machen können.