Lumpenpazifist schrieb am 04.01.2024 16:41:
Dir Drohung mit einem empfindlichen Übel is sowas wie:
Wenn Du Deinen Vorrang nicht aufgibst und in den Rinnstein fährst fahre ich Dich zu Klump.
Passiert mir täglich, führt aber grundsäzlich nicht zu den eindeutig vorgesehenen strafrechtlichen Konequenzen.
Du hast das Recht zur Anzeige. Wenn du davon Gebrauch machst bei besonders üblen Verkehrsteilnehmern und das Schule macht, verbessert sich vielleicht auch mal der Umgang mit den Radlern.
Andererseits: ich warte noch immer auf die Einsicht der Radler, im Fußgängerbereich auf den Gebrauch ihrer Klingel zu verzichten. Auch beim gemeinsam genutzten Rad- und Fußweg (Streifen von links nach rechts) ist vom Gebrauch der Klingel abzusehen, da "Nötigung". Nur beim senkrecht geteilten Fuß/Radweg gibt es ein Vorfahrtsrecht für Radler - auf der Radler-Seite.
Übrigens: ich als Fußgänger schau immer erst bevor ich über grüne Ampeln und Fußgängerstreifen laufe. Denn irgendein Depp könnte ja zu spät bremsen. Mir wurscht, ob ich Vorrecht hatte, wenn ich unter der Karre lande. Als Autofahrer erwarte ich übrigens genau die gleiche Besonnenheit, insbesondere während der glatten Jahreszeit. Auch Winterreifen verhindern ein Rutschen nur bedingt.
Besonnenheit. Die Agressivität mancher Radler steht in nix nach der Agressivität besonders stark motorisierter Autofahrer. Nur kommen diese Radler auch noch mit penetranter Hohe-Ross-Moral daher.