Umweltfreund82 schrieb am 04.01.2024 16:48:
Lumpenpazifist schrieb am 04.01.2024 16:41:
Wenn Du Deinen Vorrang nicht aufgibst und in den Rinnstein fährst fahre ich Dich zu Klump.
Passiert mir täglich, führt aber grundsäzlich nicht zu den eindeutig vorgesehenen strafrechtlichen Konequenzen.
Du hast das Recht zur Anzeige. Wenn du davon Gebrauch machst bei besonders üblen Verkehrsteilnehmern und das Schule macht, verbessert sich vielleicht auch mal der Umgang mit den Radlern.
Da wäre ich vorsichtig.
Der Anzeigbarwirkquerschnitt ist bei Radlern erheblich größer.
so wie die "Freiform" fahren ...
... das ist Evolution in Action.