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  • Stasi

mehr als 1000 Beiträge seit 01.10.2003

Re: Frankfurter Urteil: Grundgesetz stuetzt Autobahnblockade

Da Anmelder einer Kundgebung den Ort ihres Protests selbst wählen dürften, sei in diesem Fall „eine Einschränkung der Rechte der Verkehrsteilnehmer hinzunehmen“

Ich bin allerdings sicher, daß auch hier ein gewisses Maß an Verhältnismäßigkeit zu wahren ist. Und da stellt sich die Frage, warum bei einer Demo, die die Regierung kritisiert, irgendeinen Autobahnzufahrt (Autobahn war es nicht, denn dort verbietet die StVO das Herumflanieren) und nicht beispielsweise die Zufahrt zum Kanzleramt blockiert wird.

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