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  • Desteros

mehr als 1000 Beiträge seit 24.07.2015

Re: Frankfurter Urteil: Grundgesetz stuetzt Autobahnblockade

Tanzmausentfuehrer schrieb am 25.01.2022 00:41:

https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-klimaprotest-legt-648-zeitweise-lahm-91252855.html

" Das Verwaltungsgericht teilte dann kurz vor Beginn der Kundgebung mit, die von der Stadt gemachten Auflagen seien teilweise rechtswidrig. Das grundsätzliche Verbot des Abseilens als Teil einer Kundgebung sei nicht mit der im Grundgesetz verankerten Versammlungsfreiheit vereinbar, entschied das Gericht. Autobahnen dienten zwar dem Autoverkehr, das schließe eine Nutzung als Kundgebungsort aber nicht grundsätzlich aus.

Da Anmelder:innen einer Kundgebung den Ort ihres Protests selbst wählen dürften, sei in diesem Fall „eine Einschränkung der Rechte der Verkehrsteilnehmer hinzunehmen“. Auch das Argument des vielleicht zu schwachen Geländers überzeugte das Gericht nicht. Es verkürzte die Dauer der Protestaktion allerdings auf 30 Minuten. "

Gut gemacht und weiter so! Es gibt viele Bruecken und Zufahrten.

Lasst sie das ruhig machen, Darwin regelt den Rest, wie doof kann man sein.

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