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  • iMil

mehr als 1000 Beiträge seit 26.11.2004

Re: Frankfurter Urteil: Grundgesetz stuetzt Autobahnblockade

(Autobahn war es nicht, denn dort verbietet die StVO das Herumflanieren)

die STVO ist bei einer Demonstration so etwas von unwichtig, dass der Verweis auf diese schon eine interessante Geisteshaltung zeigt.
Man darf nicht auf der Straße herumlaufen, was bei einer Demonstration normalerweise die Teilnehmen machen. Ist das also nach STVO auch nicht erlaubt?

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