Ansicht umschalten
Avatar von janadann
  • janadann

710 Beiträge seit 02.01.2022

Re: Frankfurter Urteil: Grundgesetz stuetzt Autobahnblockade

Tanzmausentfuehrer schrieb am 25.01.2022 00:41:

https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-klimaprotest-legt-648-zeitweise-lahm-91252855.html

" Das Verwaltungsgericht teilte dann kurz vor Beginn der Kundgebung mit, die von der Stadt gemachten Auflagen seien teilweise rechtswidrig. Das grundsätzliche Verbot des Abseilens als Teil einer Kundgebung sei nicht mit der im Grundgesetz verankerten Versammlungsfreiheit vereinbar, entschied das Gericht. Autobahnen dienten zwar dem Autoverkehr, das schließe eine Nutzung als Kundgebungsort aber nicht grundsätzlich aus.

Da Anmelder:innen einer Kundgebung den Ort ihres Protests selbst wählen dürften, sei in diesem Fall „eine Einschränkung der Rechte der Verkehrsteilnehmer hinzunehmen“. Auch das Argument des vielleicht zu schwachen Geländers überzeugte das Gericht nicht. Es verkürzte die Dauer der Protestaktion allerdings auf 30 Minuten. "

Gut gemacht und weiter so! Es gibt viele Bruecken und Zufahrten.

Höre ich von dir auch dann ein "Gut gemacht!", wenn Gegner der Corona-Maßnahmen solche Aktionen veranstalten?
Oder lässt du das Grundgesetz nur selektiv gelten?

Bewerten
- +
Ansicht umschalten