Würden hier Rechtsextreme bspw. für die Abschiebung aller nicht-EU Bürger ohne Asylstatus auf die gleiche Weise illegal demonstrieren und sich dabei auf GG§20a berufen [sich auf etwas zu berufen muss ja nicht bedeuten, dass Gerichte das auch so sehen], wäre die Hölle los.
Frau Lang legitimiert mit ihren Aussagen die Aktionen und greift somit sogar in den Prozess der Strafverfolgung ein.
Letztendlich müssen Bundestag/Landtage darüber entscheiden wie GG§20a umzusetzen ist, was das überhaupt genau bedeutet und welche Maßnahmen dafür notwendig, zielführend und angemessen sind. Insbesondere, da hier schon Maßnahmen geplant sind, sind solche Aktionen nichteinmal notwendig.
Man muss sich nur überlegen, wer da auch im Stau stehen kann: Krankheit/Verletzung (Arzt/Krankenhaus), sterbenede Angehörige, Beerdigung von Mutter/Vater/Kind, ambulante Pflege, etc.