> soll die IEA mal beibringen.
Wer etwas behauptet, muss das belegen. Das gilt für die IEA. Aber es gilt gleichermaßen auch für dich. Du unterstellst der IEA, dass sie etwas vergessen hat, also belege das. Der von dir als Beleg vorgebrachte Link ist keiner.
> Die öffentlich zugänglichen Daten der IEA, die ich gefunden habe, belegen
> nicht gerade die Angaben in ihrer Presseerklärung sondern korrespondieren
> eher mit den Messungen der CO2-Konzentration.
Das klingt schon sinnvoller.
> Ich finde, das berechtigt schon für starke Zweifel an den Angaben
> der IEA in Presserklärung .
Zweifel sind durchaus angebracht: Auch ich halte die Angaben der IEA eher für "überraschend". Aber im OP zweifelst du nicht, sondern du behauptest. Ohne ausreichende Belege. Und das ist nicht geeignet als Basis dafür, dass man eine Einschätzung der Situation vornehmen kann. (Und ist damit wertlos.)