aus dem EEG
§1: (2) Ziel dieses Gesetzes ist es, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch zu steigern auf:
1. 40 bis 45 Prozent bis zum Jahr 2025,
2. 55 bis 60 Prozent bis zum Jahr 2035 und
3. mindestens 80 Prozent bis zum Jahr 2050
Bei gleichzeitig steigendem Strombedarf für Wärmepumpen und Elektromobilität. steigt dann auch der Bedarf an Fossilen. Es ist ja nur der Anteil erneuerbarer Energien definiert.
Durch §§ 4 und 28 ist zudem das Ausbauvolumen definiert bzw. begrenzt.