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  • Wagenrecht

mehr als 1000 Beiträge seit 29.05.2021

Re: Welche Strafe?

Die im Paragraphen definierten Tatmerkmale liegen nicht vor. Das ist kein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.

Allerdings haben wir den rechtfertigenden und den entschuldigenden Notstand, der in Verbindung mit Artikel 20a GG und den Ausführungen des Verfassungsgerichtes dazu hier heranzuziehen ist. §§ 34 und 35 StGB.

Dazu kommt, dass der Kraftverkehr selber in mannigfaltiger Weise rechtswidrig ist. So wird die Freiheit der einen zu Lasten der Freiheit der anderen gestaltet. Das ist unzulässig. Unsere gesamte Verkehrsordnung ist rechtswidrig.

Im Weiteren ist der grundgesetzliche Eigentumsschutz daran gebunden, dass das Eigentum auch dem Wohle der Bevölkerung dient. Autos haben aber keinen externen Nutzen sondern nur externe Kosten, diesen also diesem Wohl nicht. Daher hat der Staat überhaupt keine Rechtsgrundlage, Kraftfahrer zu schützen. Und die Subventionen sind damit natürlich auch alle rechtswidrig. Um so weniger hat der Staat eine Rechtsgrundlage, Kraftfahrer zu schützen. Die ist einfach nicht existent. Kraftfahrer sind vogelfrei.

Zum Beispiel.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (23.02.2022 10:31).

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