Meiner Ansicht nach liegt zumindest Sachbeschädigung vor. Hinsetzen und sich wegtragen lassen von der Polizei müssten als Protestform genügen. Alles weitere ist jenseits der Schwelle zur Legitimität. Selbst wenn man von Strafen absieht, so müsste man die Reparaturen vollumfänglich den Tätern auflasten, was durchaus höher als ein symbolisches Strafmass ausfallen könnte.
Im Weiteren Wiederholungsgefahr, so dass auch ein kleines Vergehen entsprechend geahndet werden könnte. Überlegenswert wäre auch die Schiene, ihre Ansichten eigentlich als Wahn anzusehen, somit zwar strafunfähig, da unzurechnungsfähig, aber konsequenterweise dann Klappsmühle statt Knast.
Klare Indizien für wahnhaftes Verhalten liegen augenscheinlich vor; Selbstverletzung, starrer Blick, Sendungsbewusstsein, Gefühl des Auserwähltseins, Weltuntergangsvorstellungen, usw. Da sind manche schon für weniger lange weggesperrt worden.
https://www.sueddeutsche.de/kolumne/gustl-mollath-justizskandal-psychiatrie-1.5663792
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (15.11.2023 05:46).