Das Blockieren einer Straße ... kann eine Nötigung gemäß § 240 StGB darstellen. Allerdings nur, wenn sie "zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen" ist.
Das ist doch 1:1 "der Zweck heiligt die Mittel". Geht dann in Zukunft jeder straffrei aus, der sich zur Rechtfertigung seiner Tat einfach ein moralisch hochstehendes angebliches Ziel aus dem Arsch zieht? "Ich mußte die Bank überfallen, um die armen Waisen in Lala-Land vor dem Tod in den Kaffee-Minen zu bewahren"
Und es kommt ja noch hinzu, daß die Aktionen der Klimakleber faktisch überhaupt nichts zur Klimarettung beitragen. Eher im Gegenteil.