Um das Kriterium 65% erneuerbaren Energien zu Erfüllen, muss nur Rechnerisch 65% der Heizlast mit einer Wärmepumpe geheizt werden. Ob die Wärmepumpe mit Ökostrom oder Kohlestrom betrieben wird, spielt keine Rolle.
Bei den Gesetz geht es wohl mehr um Wirtschaftsförderung der Wärmepumpen Hersteller.
Immobilienbesitzer mit hohen Heizlasten dürften dazu übergehen, die 65% mit Hybridmodelle zu erfüllen. Ein Teil der Heizlast wird mit der Wärmepumpe abgedeckt. In Zeiten, wo die Wärmepumpe zu wenig Wärme liefert, wird mit Gas oder Öl geheizt.
Eins ist sicher, heizen wird teurer.