Angesichts des vorliegenden, hastig eingebrachten Gesetzentwurfes, können eigentlich die Klageschriften recycelt werden und der Gang noch Karlsruhe erneut angetreten werden. Doch derlei dauert natürlich und die Bundesregierung könnte sich bis dahin damit brüsten, dem Urteil genüge getan zu haben.
Fefe hatte vor einer Weile auf die Liste des Bundestags hingewiesen, in der er seine offenen Verfassungsbrüche protokolliert, siehe https://blog.fefe.de/?ts=9e86c32a
Konstitutionstheoretisch sind wir schlicht im Arsch.
Das sind wir allerdings ohnehin viel grundsätzlicher, insofern quasi kein_e einzige_r Staatsbürger_in direkt unsere Verfassung in Geltung gesetzt hat. Ihre Geltung resultiert indirekt aus der Schwerkraft der Verhältnisse, weil die Leute sich halt mehr oder weniger daran orientieren, insbesondere, wenn auch offenkundig mit vielen Brüchen, die Institutionen des staatlichen Gewaltmonopols. Bürgerliche Konstitutionstheorien sind allesamt dämlichste Ideologie, komplett unglaubwürdig.
Ganz offenbar fehlt in unserer Verfassung z. B. ein Passus, der Leuten sagen wir mal für fünf Jahre Beteiligung an der Legislative untersagt, wenn sie Anteil am Schmieden eines nicht mit der Verfassung zu vereinbarenden Gesetzes hatten. Die Nachnominierungs-Listen der Parteien für die Parlamente wären vermutlich im Nu aufgebraucht und keine Legislative vielleicht ohnehin besser als die herrschende.
Allerdings würde ich mich als Teil des hypothetisch die Verfassung konstituierenden Souveräns ohnehin nicht auf Parlamentarismus einlassen und außerdem mindestens darauf bestehen, dass Artikel 14 GG viel strikter eine Demokratisierung und Vergesellschaftung von Produktionsmitteln konzipieren müsste als heute ...
... sinnfreie Gedankenspiele: Die Verhältnisse, sie sind nicht so.